Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die LineUpEXplorers GmbH (kurz LUEX), Köln, bietet im Internet eine Vermittlungsplattform für weltweite Reisen an. Dazu betreibt LUEX ein Reiseinformations-, Kommunikations- und Buchungssystem im Internet. Dieses offeriert Angebote, Informationen und Services zum Thema Reisen. Diese AGB regeln die Nutzung des gesamten Angebotes der LUEX, insbesondere auch die Buchung von Reisen, Reisekomponenten und Dienstleistungen. LUEX behält sich vor, für bestimmte Reiseleistungen oder Destinationen ergänzende AGB vorzusehen. Da LUEX nur als Vermittler tätig wird, gelten zusätzlich die jeweiligen Bedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters/Dienstleisters. Bei sich widersprechenden Bedingungen haben die AGB von LUEX Vorrang.

Die Parteien der Rechtsbeziehungen werden als „Reisende” bezeichnet, eine Person, die oder der für mehrere Reisende bucht wird auch als „Gruppenleiter“ bezeichnet. Die Mitglieder einer Reisegruppe werden auch als “Gruppenmitglied” bezeichnet. Als „Anbieter“ oder „Dienstleister“ werden die jeweiligen Unternehmen bezeichnet, deren Leistungen LUEX (Vermittler) den Reisenden vermittelt und die die tatsächliche Leistung dann, in der Regel vor Ort, erbringen. Auch wenn nachfolgend die maskuline Form verwendet wird, so sollen damit in gleicher Weise Frauen und Männer bezeichnet und angesprochen werden.

1. Anbieterkennzeichnung Kennzeichnung des Betreibers der Vermittlungsplattform

LineUpEXplorers GmbH (abgekürzt LUEX GmbH)

Geschäftsführer Tim Heising

Amtsgericht Köln: HRB 99297 Köln

Lütticher Str. 10, 50674 Köln, Germany

USt-IdNr.: DE221867890

Telefon: LUEX allgemein: +49 231 97676992

LUEX Buchungen Surf: +49 231 97676992

LUEX Buchungen Snow: +49 231 97676994

Fax:: +49 231 58695399

Skype: LUEX allgemein: luex-lineupexplorers

LUEX Buchungen Surf: luex-surf

LUEX Buchungen Snow: luex-snow

2. Internetauftritt

Der Internetauftritt ist die Informationsbasis, die LUEX den Reisenden bereitstellt. Die Angebote, Darstellungen, Daten, Software, Bilder, Illustrationen und Informationen unterliegen nahezu vollständig dem Urheberrecht. Soweit Gestaltungen, Fotos, die Auswahl und die Art der Zusammenstellung und deren Aufbereitung von LUEX selbst erstellt wurden, liegen die Rechte ausschließlich bei LUEX. Eine Vielzahl von Informationen, Angeboten und Bildmaterialien ist von Dritten, insbesondere auch von Anbietern, zugeliefert. Auch diese Inhalte sind urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrücklich, vorherige schriftliche Zustimmung von LUEX und ggf. den Berechtigten nicht kopiert, übertragen oder anderweitig als im Rahmen des Internetauftritts genutzt werden.

LUEX bemüht sich nach Kräften, Informationen und Preise stets aktuell zu halten. Trotzdem kann es aufgrund der Vielzahl der Daten, Informationen und Parametern zu Abweichungen kommen. Preise und Spezifikationen ergeben sich aus dem individuell erstellten Angebot. Maßgeblich ist die Buchungsbestätigung und der dem Reisenden berechnete Preis.

Bereitgestellte Informationen, insbesondere Links zu anderen Websites, sind durch LUEX nicht vollständig kontrollierbar. Diese Inhalte können von LUEX nicht gepflegt werden. Insoweit kann LUEX keine Haftung übernehmen.

3. Vermittlungsleistungen

LUEX vermittelt Reiseleistungen der Anbieter/Dienstleister als Reisebausteine und Dienstleistungen. LUEX ist kein Reiseveranstalter und erbringt, besitzt oder kontrolliert keine der offerierten Reisedienstleistungen. Die Reise- und Dienstleistungen werden unmittelbar vom Anbieter/Dienstleister für den Reisenden erbracht. Das Angebot von LUEX richtet sich an natürliche Personen. Dabei muss der buchende Reisende / Gruppenleiter mindestens 18 Jahre alt sein. Für minderjährige Mitreisende muss ein mindestens 18-jähriger Gruppenleiter buchen. Das Angebot richtet sich vornehmlich an Reisende aus Deutschland. Der buchende Gruppenleiter versichert mit der Nutzung dieses Angebotes, dass er berechtigt ist, für seine Mitreisenden zu handeln, insbesondere Reiseleistungen zu vereinbaren und für diese Verträge im Namen der Reisenden abzuschließen. Der Gruppenleiter haftet gegenüber LUEX als Gesamtschuldner neben den einzelnen Reisenden für die Bezahlung der gebuchten Reise- und Dienstleistungen. Rechtsgeschäftliche Erklärungen gelten mit Zugang beim Gruppenleiter als allen Reisenden der Reisegruppe zugegangen.

4. Buchungen

Soweit anderweitig keine Bindungsfristen vereinbart sind, gilt: Mit dem Ausfüllen der Buchungsmasken und dem verbindlichen Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt der Reisende/Gruppenleiter LUEX, die Vermittlung zum Anbieter zu finalisieren. Eine LUEX-Eingangsbestätigung über eine Bestellung unmittelbar nach Übermittlung der Daten durch den Reisenden/Gruppenleiter stellt keine verbindliche Bestätigung der vermittelten Reiseleistungen dar.

Sobald LUEX die Buchung erhalten hat, werden nach Verfügbarkeit alle gebuchten Leistungen des oder der Anbieter geprüft. Nach Prüfung wird dem Reisenden/“Gruppenleiter” eine Buchungsbestätigung zugestellt. Der Reisende/Gruppenleiter hat diese Bestätigung sorgfältig und unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Wenn Informationen, die auf der Bestätigung oder einem anderen Dokument angezeigt werden, fehlerhaft oder unvollständig sind, hat der Reisende/Gruppenleiter LUEX unverzüglich - möglichst in Textform - zu informieren. Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt können nur berücksichtigt werden, wenn dies für LUEX zumutbar ist. Unzumutbar sind insbesondere solche Änderungen, die für LUEX mit Mehrkosten verbunden sind, es sei denn, der Reisende/Gruppenleiter erstattet diese Kosten.

Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Reisenden und dem betreffenden Anbieter kommt erst zustande, wenn dem Reisenden/Gruppenleiter die verbindliche Buchungsbestätigung übermittelt wurde; die automatisierte LUEX-Eingangsbestätigung ist keine Buchungsbestätigung.

Soweit ein Gruppenleiter für mehrere Reisende bucht, gilt: Mit seiner Buchung bestätigt der Gruppenleiter, dass dieser die Gruppenmitglieder (Reisenden) rechtsgeschäftlich vertreten darf, dass der Gruppenleiter für die Gruppenmitglieder Erklärungen abgeben und entgegennehmen darf. Soweit Travel Voucher versandt werden, gehen diese für die gesamt Reisegruppe ausschließlich dem Gruppenleiter zu. Zahlungen werden mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich mit dem Gruppenleiter abgewickelt.

Die vertragliche Verpflichtung von LUEX beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Reiseleistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten von LUEX.

5. Zahlungen, Rücktrittspauschalen

LUEX ist berechtigt, Anzahlungen und Restzahlungen entsprechend den Geschäfts- und Zahlungsbestimmungen des jeweiligen Anbieters der vermittelten Leistung zu verlangen. Die Einziehung von Zahlungen erfolgt im Auftrag des jeweiligen Anbieters. Es ist möglich, dass die vom Anbieter akzeptierten Zahlungsmethoden von den bei LUEX oder bei den in Deutschland üblichen Zahlungsmodalitäten abweichen. Die Details sind den jeweiligen Angeboten zu entnehmen. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde gilt:

Nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ist innerhalb einer Woche die auf der Zahlungsaufforderung ausgewiesene Anzahlung auf dem vorgesehenen Zahlungsweg in einer Summe zu leisten. Die Anzahlung beträgt mindestens 25 % von dem Gesamtpreis der gebuchten Reiseleistung. Die Restzahlung des Reisepreises ist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt in einer Summe ohne nochmalige Aufforderung zur Zahlung fällig und auf dem vorgesehen Zahlungsweg zu leisten. Bei Reisegruppen hat der Gruppenleiter für eine einheitliche Zahlungsabwicklung Sorge zu tragen. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Reisende/Gruppenleiter auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, können LUEX oder der Anbieter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Mangel vorliegt, den LUEX oder der Anbieter zu vertreten haben. LUEX oder der Anbieter können beim durch den Reisenden verursachten Rücktritt als Entschädigung Entschädigungspauschalen entsprechend den vereinbarten Sätzen verlangen. Soweit im Angebot/Reisebestätigung nichts Abweichendes geregelt ist, beträgt die Rücktrittspauschale im Falle des Rücktritts des Reisenden bei einem Rücktritt mehr als 30 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Reisenden/Gruppenleiter, die Berechnung und der Nachweis wesentlich höherer Kosten bleibt LUEX unbenommen.

LUEX übernimmt keine Währungsrisiken. Um Währungsrisiken gering zu halten, wird LUEX erhaltene Reisekosten zeitnah nach dem Zahlungseingang in die Zielwährung des jeweiligen Anbieters tauschen. Im Falle von starken Währungsschwankungen wird der Reisende/Gruppenleiter LUEX von nachgewiesenen Kursverlusten freihalten. Erstattungen erfolgen in Zielwährung und ausschließlich per Banktransfer. Bankspesen und Wechselkursverluste gehen zu Lasten des Reisenden/Gruppenleiters.

Zahlt der Reisende/Gruppenleiter per Banktransfer, kann LUEX nur dann einen reibungslosen Buchungsablauf ermöglichen, wenn der Reisende/Gruppenleiter den in der Zahlungsaufforderung genannten Verwendungszweck nutzt. Nichtbeachtung kann im ungünstigsten Falle zu einer Stornierung der Reise führen.

Möchte der Reisende nicht als Privatperson buchen, sondern geschäftlich, im Auftrag oder als gesetzlicher Vertreter, so ist dies bereits im Buchungsprozess zu vermerken und kann im Nachhinein nicht mehr geändert werden. Dies kann steuerliche Auswirkungen haben und sollte daher sorgfältig abgewogen werden.

Von LUEX erhält der Kunde in Form der Buchungsbestätigung einen Zahlungsbeleg, aus dem sich der bezahlte bzw. der an den Anbieter zu zahlende Gesamtpreis ergibt.

6. Änderungen, Stornierungen, Rückerstattungen

Wenn eine bestätigte Buchung geändert oder storniert werden soll, ist LUEX diesbezüglich bitte so schnell wie möglich zu kontaktieren, damit, ggf. in Abstimmung mit dem Reisenden/Gruppenleiter, eine Lösung gesucht werden kann. Mehrkosten, die LUEX oder dem Anbieter entstehen sind vom Reisenden/Gruppenleiter zu tragen, wobei LUEX sich vorbehält, eine Mindestgebühr von 50 € für ausschließlich vom Reisenden verlangte Änderungen zu berechnen.

Sollte es eine Änderung oder Stornierung seitens LUEX / des Anbieters geben, wird LUEX den Reisenden/Gruppenleiter ebenfalls schnellstmöglich kontaktieren und nach einer Lösungsmöglichkeit suchen.

LUEX weist ausdrücklich darauf hin, dass LUEX als Vermittler nicht für die Erfüllung durch den Anbieter einstehen kann. LUEX bietet insbesondere individuelle Reiseleistungen zu exotischen Zielen an. Der Reisende erkennt an, dass Buchung und Abwicklung dieser Leistungen schwieriger sind und auch von diesem eine höhere Flexibilität als im Massentourismus erwartet wird.

7. Beschwerden und Bewertungen

Sollte der Reisende mit einem Aspekt der im jeweiligen Fall erhaltenen Reiseleistung unzufrieden sein und möchte eine Beschwerde einreichen, so hat er sich unverzüglich, noch während seines Aufenthalts, direkt an den Veranstalter oder dessen Vertreter vor Ort zu wenden, damit dieser versuchen kann, das Problem zu lösen. LUEX empfiehlt eine Mitteilung in Textform an den Veranstalter, die nach Möglichkeit auch mit Hilfe von Fotos die aufgetretenen Mängel dokumentiert.

Wenn das Problem während des Aufenthalts nicht gelöst werden kann, ist der Veranstalter innerhalb von 30 Tagen nach Reiserückkehr zu kontaktieren. Dieser sollte dann gemäß den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen auf das Schreiben reagieren. Die Empfangsbestätigung sollte innerhalb von 14 Tagen und die vollständige Antwort innerhalb von 28 Tagen erfolgen. Wenn das nicht der Fall ist, sollte eine Erklärung für die Verzögerung vom Veranstalter erhalten werden.

Sollte die Reiseleistung nicht der Beschreibung auf der LUEX Plattform entsprechen, hat sich der Kunde noch während seines Aufenthalts direkt an den Veranstalter oder dessen Vertreter vor Ort zu wenden. LUEX wird Kunden bei der Beschwerde unterstützen. Um bei der Suche nach einer Lösung helfen zu können, ist LUEX so bald wie möglich über den Sachverhalt zu informieren.

Bei Flug-oder Transportproblemen ist der Veranstalter/Anbieter unmittelbar zu kontaktieren. Die Informationen und AGB, die vom Veranstalter an den Kunden ausgegeben werden, sind vor Reiseantritt durch den Kunden zu prüfen.

8. Visa-, Pass- und Reisebestimmungen

Der Reisende/Gruppenleiter hat die speziellen, für die Reisenden und ihr Zielland geltenden Visa-, Pass- und Reisebestimmungen zu beachten. LUEX ist bemüht, möglichst umfassend und richtig zu informieren. Soweit LUEX auf Besonderheiten hinweist, kann dies jedoch nur als unverbindliche Information gelten. Wegen der Vielzahl und den häufigen Änderungen möglicher Bestimmungen werden die Reisenden/Gruppenleiter gebeten, sich an die jeweils zuständige Botschaft/das jeweils zuständige Konsulat zu wenden. LUEX kann insoweit keinerlei Zusicherung oder Garantie für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der Informationen übernehmen. Eine zuverlässige Quelle sind die Informationen des auswärtigen Amtes zu vielen Ländern. www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laender_Uebersicht_node.htm

Es ist die alleinige Verantwortung der Reisenden/des Gruppenleiters, dafür zu sorgen, dass alle Reisenden bei Reiseantritt im Besitz aller notwendigen Reisedokumente (Pass, Visa, ua.) sind und alle Reisenden die gesundheitlichen Anforderungen erfüllen.

9. Versicherungsleistungen

Soweit nicht ausdrücklich angeboten, sind Versicherungen nicht Teil der angebotenen Reiseleistungen. LUEX empfiehlt den Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung und gegebenenfalls den Abschluss einer Auslands- / Reisekrankenversicherung. LUEX benennt seinen Kunden einen zuverlässigen Partner zum Abschluss entsprechender Versicherungen: www.luex.com/info/insurances.html.

10. Haftung, Verantwortlichkeit

LUEX ist bei den einzelnen Angaben zu den Reiseleistungen auf die Informationen angewiesen, die LUEX von den Anbietern/Dienstleistern erhält. LUEX hat nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Daher kann LUEX keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität dieser Informationen abgeben. Gleiches gilt für sonstige Informationen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden.

LUEX haftet nicht für die Verfügbarkeit der Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reiseleistung durch den Anbieter/Dienstleister.

LUEX haftet im Rahmen ihrer Leistungspflicht für eventuell entstandene Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in den folgenden Fällen: Es gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgender Einschränkung: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von LUEX oder seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde noch ein Fall des anfänglichen Unvermögens, der Unmöglichkeit oder des Verzuges von LUEX vorliegt. Ansonsten ist die Haftung beschränkt auf den Wert der gebuchten Reiseleistungen, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden. Die Haftungsausschlüsse oder Erleichterungen gelten in gleicher Weise für die Organe von LUEX, ebenso wie für deren Erfüllungsgehilfen.

Der Reisende und der Gruppenleiter haften LUEX gegenüber für jede falsche oder in betrügerischer Absicht oder mit falschen oder unvollständigen Personendaten erfolgte Reservierung/Buchung. Die Möglichkeit der Buchung von Reiseleistungen darf nur genutzt werden, um rechtmäßige Buchungen als Reisender oder als Gruppenleiter für Dritte vorzunehmen. Gleichzeitig versichert der Gruppenleiter mit der Nutzung der Angebote, dass er bevollmächtigt ist und im Namen der Mitreisenden handeln darf. Bei einem Verstoß gegen diese Zusicherungen haftet der Gruppenleiter gegenüber LUEX und den jeweiligen Anbietern für den durch diese Handlungen entstandenen Schaden uneingeschränkt.

In vielen Reiseländern gibt es andere Sicherheitsstandards, als dies in Europa oder den USA üblich ist. Die Reisenden/Gruppenleiter sind dringend gehalten, sich auch im eigenen Interesse unmittelbar vor Reiseantritt nochmals in den zugänglichen Quellen, wie beispielsweise auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes über Änderungen in den Reisebestimmungen und Sicherheitshinweise zum Zielland zu informieren.

11. Schlussbestimmungen

Sollten Geschäftsbedingungen oder Vertragsteile unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Verträge im Übrigen.

Änderungen oder Ergänzungen aller geschlossenen Verträge, auch eine Abweichung von diesen AGB sind ausschließlich unter Wahrung der Textform (schriftlich, per Telefax oder Email) möglich. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

Alle Kommunikation zwischen LUEX und dem Reisenden/Gruppenleiter wird nach Möglichkeit per Email abgewickelt. Der Reisende/Gruppenleiter verpflichtet sich daher, Emails zu empfangen und zu lesen und die Hinweise/Anweisungen von LUEX entsprechend umzusetzen. Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich LUEX bekanntzugeben.