Generelle Einreisebeschränkungen für Marokko
Die marokkanischen Behörden haben angekündigt, dass der Flugverkehr von und nach Marokko ab dem 7. Februar wieder aufgenommen werden soll. Nach dem Auftauchen der COVID-19 Omicron-Variante Ende November hatten die Behörden zunächst alle Direktflüge untersagt. Die Behörden haben noch nicht bekannt gegeben, welche Einreisebestimmungen für Reisende gelten, sobald der Flugverkehr wieder aufgenommen wird.
Die Passagiere müssen eine Impfbescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie mindestens 14 Tage vor der Ankunft vollständig geimpft wurden.
Akzeptierte Impfstoffe sind: AstraZeneca (Vaxzevria), Covaxin, Covishield, Janssen, Moderna (Spikevax), Nuvaxovid (Novavax), Pfizer-BioNTech (Comirnaty), Sinopharm, Sinovac und Sputnik V.
Dies gilt nicht für Fluggäste, die jünger als 18 Jahre sind.
Die Passagiere müssen spätestens 48 Stunden vor dem Abflug vom ersten Einschiffungsort einen negativen COVID-19 PCR-Test vorweisen. Das Testergebnis muss auf Arabisch, Französisch oder Englisch vorliegen.
Dies gilt nicht für Passagiere, die jünger als 6 Jahre sind.
Die Passagiere müssen vor der Abreise ein Formular für Passagiere im öffentlichen Gesundheitswesen ausfüllen. Das Formular muss ausgedruckt, unterschrieben und bei der Ankunft vorgelegt werden.
Die Passagiere müssen sich bei der Ankunft einem COVID-19-Antigen-Schnelltest unterziehen.
Dies gilt nicht für Passagiere, die jünger als 6 Jahre sind.
Zuletzt aktualisiert am 13. Mai 2022.
Einschränkungen für Reisen zwischen Deutschland und Marokko
Der Fremdenverkehr ist derzeit ausgesetzt, und deutsche Staatsangehörige dürfen nicht einreisen, es sei denn, sie haben berechtigte und anerkannte Gründe.